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Schaden

Wie bei der Vermögensverwaltung wird der Schaden als unfreiwillige Vermögensverminderung definiert. Er besteht in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder im entgangenen Gewinn. Der Schaden entspricht der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.

Zur Bestimmung eines Schadens ist das im Rahmen der Anlageberatung betroffene Vermögen massgebend. Dieses wird mit dem hypothetischen Vermögensstand ohne die Auswirkungen der Vertragsverletzung verglichen. Unter Umständen ist auch ein nicht realisierter Gewinn in die Schadensberechnung miteinzubeziehen.