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Anlageberatung

Bei der Anlageberatung unterstützt der Berater den Anleger mit fachkundigen Ratschlägen. Diese könnnen in einzelnen Kaufempfehlungen bis hin zur Ausarbeitung einer umfassenden Anlagestrategie mitsamt langfristiger Betreuung bestehen.

Dabei steht es dem Anleger frei, den Empfehlungen seines Anlageberaters zu folgen. Die Entscheidkompetenz und Entscheidverantwortung, Ratschläge des Beraters effektiv umzusetzen, verbleibt immer beim Anleger.

Diese Entscheidkompetenz unterscheidet die Anlageberatung von der Vermögensverwaltung: Im ersten Fall ist es allein der Anleger, der über Umsetzung der Anlageempfehlungen entscheidet. Im zweiten Fall setzt der Vermögensverwalter die mit dem Anleger vorgängig besprochene Anlagestrategie selbständig um. Der Anleger verzichtet darauf, jede einzelne Massnahme vorgängig zu prüfen und zu bewilligen.

Wie die Vermögensverwaltung wird auch die Anlageberatung sowohl von Banken (sog. interne Anlageberatung) als auch von Dritten (sog. externe Anlageberatung) angeboten.

Die Haftung des Anlageberaters für Fehlberatungen ist mit derjenigen des Vermögensverwalters in grossen Teilen deckungsgleich.